Tipp: Vorsorge treffen. Verfügungen & Vollmachten.

Am Ende eines langen, erfüllten Lebens zu sterben, im Wissen, dass alles Wichtige geregelt ist: Das wünschen sich viele Menschen. Doch längst nicht alle denken daran, Vorsorge zu treffen. Wer so sterben möchte, wie er gelebt hat, der sollte schon in möglichst jungen Jahren schriftlich festhalten, was ihm wichtig ist – und diese Verfügungen regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren.

Tagtäglich reißen Unfälle und schwere Krankheiten Menschen aus ihrem Alltag. Plötzlich steht das Leben Kopf: Die Betroffenen finden sich im Krankenhaus wieder – und vor zahllosen ungelösten Fragen. Wer kümmert sich um meine Wohnung, um mein Haustier? Wer regelt meine finanziellen Angelegenheiten? Wer vertritt bei Bedarf meine Interessen gegenüber den behandelnden Ärzten? Und sollte ich mich nicht äußern können – z. B., weil ich bewusstlos bin: Woher sollen die Ärzte im Ernstfall wissen, was mir wichtig ist, wie ich behandelt werden möchte, welche Maßnahmen ich ablehne?

Auch wenn die geistigen Kräfte eines Menschen am Ende seines Lebens nachlassen, fehlen Ärzten und Angehörigen oft grundlegende Informationen. Schriftliche Verfügungen liegen nicht vor – und miteinander übers Sterben gesprochen hat man in der Familie auch nicht. Warum auch: Es ging doch allen immer soweit gut – und wie fühlt sich wohl die Großmutter, wenn Kinder oder Enkel das Thema Sterben anschneiden?

Wussten Sie schon: Wenn rechtsverbindliche medizinische Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehepartner oder eingetragene Ehepartner Sie nur sechs Monate gesetzlich vertreten (Ehegattennotvertretungsrecht). Für Volljährige können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben:

  • aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht
  • oder als gerichtlich bestellte Betreuer.

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.
(Aus: „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, Bayerisches Staatsministerium der Justiz 2017)

Empfehlung: Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“

Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ des Bayerischen Justizministeriums informiert ausführlich und gut verständlich über Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie gibt wichtige Hinweise („Muss eine Vollmacht eine bestimmte Form haben?“), geht auf alle Details ein („Wo bewahre ich die Vollmacht auf?“), gibt Tipps z. B. zur Formulierung und geht auch auf Befürchtungen ein („Muss ich nicht einen Missbrauch der Vollmacht befürchten?“ Hierbei gilt übrigens: Bevollmächtigte dürfen sich nicht selbst in Ihrem Namen z. B. Ihr Vermögen überschreiben. Und wer Zweifel hat, benennt mehrere Bevollmächtigte.).

„Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“

Titelseite der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“

Die Broschüre können Sie im Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung kostenlos herunterladen:
Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (PDF)

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